Einstiegssprachkurse für Asylbewerber/Innen
Einstiegssprachkure für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive
Nach Verabschiedung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz nach §421 SGB III (das Gesetz befindet sich am 16.10.15 im Bundesrat und muss danach vom Bundespräsidenten unterschrieben werden) können Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sofort kostenlos an Einstiegssprachkursen teilnehmen.
Wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen?
Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Ländern mit guter Bleibeperspektive. Die Liste der Länder wird nach Unterzeichnung des Gesetzes bekanntgegeben.
Dauer des Sprachkurses
Jeder Berechtigte hat den Anspruch auf 320 Unterrichtstunden.
Anmeldung und Beratung
Sie können sich bereits jetzt in unserer Geschäftsstelle Kastell 1 in 47441 Moers, Telefon 02814-25544 anmelden. Wir beraten Sie gern.
Zur Anmeldung bringen Sie bitte mit:
1. Ihre Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender oder Ihre Aufenthaltsgestattung
2. Ausweispapiere
Beginn der Kurse
Sofort nach in Krafttreten des Gesetzes (Anfang November) Der Beginn muss noch vor dem 31.12.2015 erfolgen.
Der Kurs ist kostenlos und entstehende Fahrtkosten werden erstattet!!!